AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebes Paar:

Wir freuen uns, dass Sie Interesse haben Ihre Hochzeit in Teneriffa von “My perfect wedding” planen zu lassen. Diese Servicevereinbarung erlaubt es uns mit den ersten Planungen fuer Ihre Hochzeit zu beginnen.

SERVICEVEREINBARUNG.

Diese Servicevereinbarung, mit Wirkung vom (“Datum des Inkrafttretens”) wird am Tag ¬¬¬__ von __ 202¬¬ zwischen den folgenden zwei Parteien geschlossen.

(1) ___________________ und ____________________, fortan und zu diesem Zweck dieser „Vereinbarung“ mit dem Namen „das Paar“, mit dem Pass Nr. _________________________ von ______________ bzw. dem Pass Nr. ________________________ von ______________, dessen Adresse ______________________________________________________________ in ______________ lautet.

(2) Nadine García Breuer, in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin ihrer Agentur “My Perfect Wedding”, einer in Spanien registrierten Gesellschaft, die von nun an bis zum Ende dieses “Abkommens” den Namen “der Planer” trägt.

ERKLÄRUNGEN

“Das Paar” erklaert:

1. Ihre Absicht ist es ihre Hochzeit in Teneriffa (Spanien) zu feiern.

2. Sie erkennen an, dass sie sich in einer der folgenden Situationen befinden: (A.2.1) Wir hätten kein Hindernis, gemäß den Gesetzen unseres Heimatlandes zu heiraten. (A.2.2) Wir sind derzeit miteinander verheiratet. (A.2.1) A.2.3) Wir werden vor / nach der Hochzeitsfeier auf Teneriffa gemäß den Gesetzen unseres Heimatlandes heiraten.

3. Bitte verstehen Sie, dass die Hochzeitsfeier auf Teneriffa keine rechtlichen Auswirkungen hat (außer einer kirchlichen Hochzeit), ohne zuvor alle Anforderungen des spanischen Rechts zu erfüllen, um auf zivile Weise zu heiraten, basierend auf dem spanischen Zivilgesetzbuch, und dies ist kein erforderlicher Teil des Services.

4. Wir brauchen einen HOCHZEITSPLANUNGSSERVICE, um alle unsere Bedürfnisse zu erfüllen und unsere Hochzeitszeremonie auf Teneriffa zu feiern.

“Der Planer” drückt aus:

Dass sie PROFESSIONELLE HOCHZEITSPLANUNGSDIENSTLEISTUNGEN anbietet, um alle Bedürfnisse und Anforderungen zu erfüllen, um Hochzeiten auf Teneriffa unter den folgenden allgemeinen Bedingungen zu feiern.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Die Parteien vereinbaren Folgendes:

DIENSTLEISTUNGEN

1. “Das Paar” beauftragt “den Planer”, und “der Planer” erklärt sich bereit, die HOCHZEITSPLANUNGSDIENSTLEISTUNGEN mit guter Absicht zu den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen bereitzustellen.

2. Wie hierin verwendet, bedeutet der Begriff „HOCHZEITSPLANUNGSDIENSTLEISTUNGEN“, dass „das Paar“ Beratung, Beratungsdienste und die Genehmigung zur Verhandlung im Namen von „dem Paar“ mit Lieferanten erhalten und Angebote gemäß den persönlichen Wünschen von „dem Paar“ in Verbindung mit Hochzeitsbudget „des Paares ”, persönlicher Unterstützung am Hochzeitstag, Koordination der Lieferanten am Hochzeitstag und Beratung, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für die hier auf Teneriffa gemieteten Dienstleistungen zu erzielen. Um verwirrende Situationen oder Missverständnisse mit Lieferanten zu vermeiden, versteht und respektiert „das Paar“, dass „der Planer“ der richtige Weg ist, um die vorgeschlagenen Lieferanten, Veranstaltungsorte und Dienstleister zu kontaktieren, Informationen zu übermitteln, Wünsche zu übermitteln und mit ihnen zu verhandeln. “Das Paar” erkennt durch diese Vereinbarung die erbrachten Dienstleistungen und kommerziellen Arbeiten an, einschließlich des Zeit- und Arbeitsaufwands, der in Verhandlungen mit Lieferanten, Veranstaltungsorten, Hotels usw. investiert wird.

1. Der von „dem Planer“ zu erbringende Leistungsumfang wird auf Einzelteilbasis einvernehmlich vereinbart, hier ausgedrückt:

Teil 1: Definition der Bedürfnisse und Wünsche für die Hochzeit durch „das Paar“ mit dem Rat von „dem Planer“, wobei „das Paar“ Folgendes ausdrückt und definiert: Der Veranstaltungsort aus den angebotenen Optionen, das geschätzte Budget für das Empfangsessen , Bedürfnisse nach Unterkunft, Wunsch nach anderen Dienstleistungen wie: Haar- oder Make-up-Stylisten, spezifischer Wunsch nach: Essen und Trinken, Blumen und Dekoration, Musik und Unterhaltung, Fotograf und all den Wünschen, die schließlich die Hauptidee der Hochzeitsfeier ausmachen das “Das Paar” im Sinn hat.

Teil 2: „Das Paar“ wählt zwischen allen angebotenen Hochzeitsorten aus und wählt nach Vorauswahl mit dem Rat von „dem Planer“ einen, zwei oder drei der Orte aus, die am besten an die Wünsche und Bedürfnisse von „dem Paar“ angepasst sind.

Teil 3: „Das Paar“ erhält detaillierte Informationen zu den gewünschten Veranstaltungsorten.

Teil 4: Nachdem „das Paar“ die detaillierten Informationen erhalten und eine Vorstellung davon bekommen hat, wie die Hochzeit im Ausland aussehen könnte, und natürlich nachdem eine Überprüfung und Verfeinerung der Details stattgefunden hat, bis sie die Wünsche von „dem Paar“ erfüllt, hat „das Paar“ den finalen Hochzeitsort endgültig zu wählen.

Teil 5: Wenn der endgültige Veranstaltungsort ausgewählt ist, muss „der Planer“ eine ordnungsgemäß unterzeichnete Bestätigung von „dem Paar“ erhalten.

Teil 6: Ab diesem Zeitpunkt arbeitet „der Planer“ ausschließlich für „das Paar“. “Der Planer” beginnt mit Anbietern, Veranstaltungsorten und allen anderen Anbietern zu verhandeln, um “dem Paar” ein spezifisches Angebot für ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zu unterbreiten. Dafür kann “der Planer” “dem Paar” um eine Anzahlung von nur 99€. bitten. Diese Anzahlung wird von Ihrem Gesamtpreis für den in Punkt 4 dieser Vereinbarung erläuterten Service „der Planer“ abgezogen. Für diese Kaution hat “das Paar” einen zusätzlichen Service, inklusive:

Wenn „das Paar“ vor Beginn des Planungszeitraums nach Teneriffa kommt, können Sie mit dieser Einzahlungsgebühr eine Führung mit „dem Planer“ machen, um Ihre drei bevorzugten Veranstaltungsorte zu besichtigen. Wenn „das Paar“ vor der Hochzeit nicht nach Teneriffa kommen kann, werden alle Fragen zu „dem Paar“ per E-Mail oder sogar in einem Skype-Gespräch (bis zu 1 Stunde) beantwortet.

Teil 7: Da Lieferanten normalerweise um Vorauszahlung verlangen, bittet „der Planer“ „das Paar“ normalerweise um 25% des Budgets als Anzahlung, um den Veranstaltungsort und die Lieferanten zu buchen und das Datum zu bestätigen, um 50% des Budgets einige Monate vor der Hochzeit, je nachdem, wie viel Zeit bis zum Hochzeitsdatum verbleibt, und schließlich um den Restbetrag (weitere 25%) 20 Tage vor der Veranstaltung. Alle Zahlungen und Rechnungen müssen vor dem Hochzeitstag beglichen werden (wenn ein Service vor der Hochzeit nicht vollständig bezahlt wird, wird der ausstehende Service nicht erbracht). Sobald “der Planer” die Zahlung “des Paares” erhalten hat, erhält “das Paar” sofort eine Quittung per E-Mail für jede Zahlung, in der alle von “dem Paar” gebuchten Leistungen und die vom Gesamtpreis der Hochzeit abgezogenen Beträge bestätigt werden.

Teil 8: Am Hochzeitstag bietet „der Planer“ „dem Paar“ persönliche Unterstützung und Koordination aller von My Perfect Wedding beauftragten Lieferanten, um sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen zum richtigen Zeitpunkt und in richtiger Form und Menge erbracht werden, so wie sie gewünscht wurden.

GEBÜHR FÜR HOCHZEITSPLANUNGSDIENSTLEISTUNGEN.

Die zu zahlenden „HOCHZEITSPLANUNGSDIENSTLEISTUNGEN“ entsprechen 10% des gesamten Hochzeitsbudgets von „dem Paar“, mindestens jedoch 499 €. Für die Berechnung der 10% sind Eheringe oder Hochzeitskleider nicht enthalten. Die Gebühr für den Hochzeitsplanungsservice ist im Voraus zu zahlen, wenn die in Bedingung 3.7 beschriebenen Zahlungen zu leisten sind, dh in drei Zahlungen: 25%, 50% und 25%.

STANDARD DER ARBEIT

Bei der Bereitstellung der “DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG” für “das Paar”, muss “der Planer”:

1. Angemessene Fähigkeiten, Fleiß und Sorgfalt in den gegebenen Ratschlägen anwenden und die höchsten professionellen Standards benutzen, um „dem Paar“ zu helfen, ihre Hochzeitsfeier zu ermöglichen;

2. Die aktuellen Richtlinien des Völkerrechts zum Datenschutz und andere ähnliche Richtlinien einhalten.

3. “Der Planer” kann seine eigene Arbeitsweise anwenden und muss den angemessenen Anforderungen von “dem Paar” entsprechen, während “das Paar” die Anweisungen und Ratschläge von “dem Planer” akzeptiert und befolgt.

4. Der in den Bedingungen 3.3.1 und 3.3.2 festgelegte Besuch muss mindestens eine Woche vor und in Absprache zwischen „dem Paar“ und „dem Planer“ nach Vereinbarung bestätigt werden.

FRIST

Vorbehaltlich der Bedingung 10 beginnt diese Vereinbarung am Tag ___ von ____ 202__ und dauert bis zum Ende der Hochzeitsfeier an.

VERTRAULICHKEIT

Sofern solche Angelegenheiten nicht ordnungsgemäß in der Öffentlichkeit oder in einem Teil enthalten sind, der nicht in dieser „Vereinbarung“ enthalten ist, verpflichtet sich „das Paar“, alle in dieser „Vereinbarung“ enthaltenen oder vertraulichen Angelegenheiten geheim und vertraulich zu behandeln: Art und Weise, Preise, Schritte, Ratschläge, Sorgfalt bei den Ratschlägen, Gesprächen, E-Mails zwischen „dem Paar“ und „dem Planer“ sowie Recherchen oder Angelegenheiten von „dem Planer“ und die Weitergabe solcher Angelegenheiten an keine weitere Person, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben gemäß dieser Vereinbarung oder sofern er nicht von einem zuständigen Gericht dazu aufgefordert wird.

Die Public Domain enthält persönliche Meinungen über die Agentur oder einen ihrer Mitarbeiter, sogar über soziale Netzwerke. Diese Meinungen werden unter Verwendung eines Alias oder Spitznamens veröffentlicht.

Die Agentur behält sich das Recht vor, in einem Zivil- oder Strafverfahren gegen jeden vorzugehen, der versucht, den Ruf oder das Image der Agentur oder eines ihrer Mitarbeiter zu schädigen.

Klausel “NO SHOW”

Für den Fall, dass zum Zeitpunkt der Feier der Zeremonie das Ehepaar oder einer der Ehepartner nicht erscheint, kann die Erstattung einer der zuvor vertraglich vereinbarten Leistungen nicht von der Agentur oder dem Ort der Feier verlangt werden. Weder von der Zeremonie noch von den aufeinanderfolgenden Ereignissen des Tages und / oder der Nacht.

ÄNDERUNGEN DER ZEITEN, RAUMÄNDERUNGEN UND GESAMT- ODER TEILSTORNIERUNGEN VON DRITTEN:

Wenn die Agentur My Perfect Wedding (Making Solutions SL) aus irgendeinem Grund Änderungen in Zeitplänen, Räumen oder eine teilweise oder vollständige Absage der Veranstaltung und / oder Dienstleistungen erleidet, die zuvor über die Agentur für einen ihrer Kunden abgeschlossen wurden, und dass die Agentur daher nicht in der Lage wäre, ihre Dienstverpflichtungen aufgrund von Dritten oder aus einem ihr nicht zurechenbaren Grund zu erfüllen, einschließlich eines Wettervorfalls (wie schlechtes Wetter und höhere Gewalt), der den Veranstaltungsort schließt, beispielsweise aus hygienischen Gründen usw., sowie die Schließung von Flughäfen oder Gesetzesänderungen behaltet sich die Agentur das einseitige Recht vor, die Veranstaltung auszusetzen, wenn berücksichtigt wird, dass die Sicherheit der Gäste, des Paares und der Mitarbeiter ohne weitere Entschädigung aus diesem Grund beeinträchtigt wird und daher ihrer ihrer Kontrolle fremd ist. Dennoch bleibt die Kontrolle bestehen, und daher wird mit den Kunden ausdrücklich vereinbart, dass die Agentur „My Perfect Wedding“ ohne jegliche Haftung von ihren Dienstverpflichtungen befreit wird. Es wird verlangt, dass die Handlungen Dritter Tatsachen sind, die von der Agentur nicht kontrolliert werden können und daher ihr nicht zuzurechnen sind. Für den Fall, dass ein Wechsel des Veranstaltungsortes oder des Standorts aufgrund einer unvorhergesehenen Stornierung der zuvor festgelegten Bedingungen erforderlich ist, wird “My Perfect Wedding” im Rahmen seiner Möglichkeiten versuchen, dem Kunden eine Alternative gleicher Kategorie anzubieten, sofern die Zeiten für die Organisation solcher Änderungen innerhalb der Grenzen liegen.

FOTOGRAFIE KOPIERRECHTE

Die Urheberrechte an allen von “My Perfect Wedding” unter Vertrag genommenen und freigegebenen Foto- und Videomaterialien sind Eigentum der Agentur (My Perfect Wedding). Der Autor (Fotograf) gibt alle Rechte und lehnt sie ausdrücklich zugunsten der Agentur (My Perfect Wedding) ab, wenn die Agentur die Dienste anstellt. Die Agentur darf Rechte zur privaten Nutzung (nichtkommerzielle Nutzung) nur nach vorheriger Vereinbarung über Preis und Zahlung der Dienstleistungen übertragen.

BEZIEHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN

Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass es eine Partnerschaft zwischen den Parteien darstellt oder eine Partei als Vertreter oder Angestellter der anderen Partei für irgendeinen Zweck darstellt. Zu keinem Zeitpunkt darf sich „der Planer“ als Angestellter des „Paares“ bezeichnen. Die Beziehung zwischen den Parteien wird durch die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen geregelt, die als „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN“ bezeichnet werden. Klicken Sie hier, um die „GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZWISCHEN DEN PARTEIEN“ zu lesen.

BEENDIGUNG

Ungeachtet der Bedingung 6 ist „der Planer“ berechtigt, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Entschädigung oder Schadenersatz aufgrund von „dem Paar“ zu kündigen, jedoch unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die „der Planer“ möglicherweise hat, wenn „das Paar”:

1. Irreführend in Bezug auf die ERKLÄRUNG Nr. A.2 dieser Vereinbarung

2. Einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht, den sie nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung, E-Mail oder Telefonanrufe von „dem Planer“ beheben, in dem der Verstoß angegeben und ein spezifischer Verstoß angefordert wird, um alle Anforderungen der Veranstaltungsorte oder Lieferanten zu erfüllen .

3. Vernachlässigt, versagt oder sich aus irgendeinem Grund beharrlich weigert, die Ratschläge von „dem Planer“ in der angegebenen Zeit und Weise auszuführen.

4. Beschließt, ihre Arrangements auf Teneriffa abzusagen, oder sich weigert, den gesamten Prozess zur Organisation der Hochzeit auf Teneriffa durchzuführen. Unabhängig vom Grund können einige Strafen für die Stornierung aller bei den Lieferanten gebuchten Dienstleistungen erhoben werden.

5. Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden sollen, unterliegen immer dem spanischen Recht, und jede Änderung der Strafverfolgung, die es „dem Paar“ nicht erlaubt, seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen, ist ein Grund für die Kündigung.

6. Entscheidung für die Auflösung von “dem Paare”.

7. “Das Paar” oder “Der Planer” ist nicht mehr in der Lage, die Bedingungen dieser Vereinbarung zu erfüllen, oder nicht mehr in der Lage, sie über einen Zeitraum von sechs Wochen in Folge angemessen zu erfüllen. oder

8. “Das Paar” hat eine Empfangsanordnung gegen sie oder eine gerichtliche Gefangennahme.

Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und bin damit einverstanden, die Bedingungen einzuhalten.

Titel: CEO “My perfect wedding”.
Name & Nachname von “dem Paar”

· 1 Vertragsschluss, Vertragsinhalt

Die Erweiterung des Leistungsspektrums nach endgültigem Wirksamwerden des Vertrages (keine Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechtes) ist durch die Auftraggeber unter Beachtung einer Ausschlussfrist von 4 Wochen vor der Veranstaltung möglich. Erweiterungen, die 4 Wochen vor der Veranstaltung noch von den Auftraggebern gewünscht werden, sind, soweit der Eventservice „My perfect wedding“ den Erweiterungen zustimmt, gesondert als Zusatzleistung zu vergüten.

· 2 Vertragspflichten der Auftraggeber

(1) Die Auftraggeber unterstützen die Dienste des Eventservice „My perfect wedding“, indem sie gemeinsam mit diesem die Vorstellungen und Wünsche in der Besonderen Leistungsbeschreibung schriftlich festlegen.
(2) Die Auftraggeber werden die mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragten Kooperationspartner anweisen, dem Eventservice „My perfect wedding“ Kopien von Rechnungen zu übermitteln, die Leistungen zum Inhalt haben, die in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages stehen. Sollte der Dritte eine Übermittlung der Rechnungen verweigern, so verpflichten
sich die Auftraggeber, Kopien über Rechnungen, die sie von Dritten im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung erhalten, an den Eventservice „My perfect wedding“ selbst zu übermitteln.
(3) Wenn der Vorschlag des Eventservice „My perfect wedding“ eine Lokation und Catering umfasst, so verpflichten sich die Auftraggeber insbesondere, ein in Verbindung mit der Lokation vorgeschlagenes Catering in Anspruch zu nehmen, in diesem Falle ist ein Buchen der Lokation ohne Catering nicht möglich.

· 3 Vertragsstrafe

(1) Wird die Veranstaltung/Dienstleistung z.B. nach Stornierung oder Ausübung des Rücktrittsrechts ganz oder teilweise ohne Beteiligung vom Eventservice „My perfect wedding“ durchgeführt, aber unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, so verpflichten sich die Auftraggeber, an den Eventservice „My perfect wedding“ als Vertragsstrafe die Vermittlungsvergütung zzgl. Auslagenpauschale sowie eines Betrages in Höhe von 1.500,00 € unter Anrechnung bisheriger Zahlungen (z.B. einer gezahlten Stornierungspauschale oder Konzeptionsgebühr ) zu zahlen.
(2) Eine Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist insbesondere dann gegeben, wenn anstatt der Auftraggeber deren Angehörige, oder Dritte aus der Sphäre der Auftraggeber, ganz oder teilweise die mitgeteilten Kooperationspartner selbst oder durch Dritte mit Durchführung einer gleichen oder ähnlichen Dienstleistung für sich oder andere, auch für die Auftraggeber, beauftragen.
(3) Den Auftraggebern steht Recht zu, den Nachweis zu erbringen, dass dem Eventservice „My perfect wedding“ ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

· 4 Vergütung

(1) Die zu Gunsten des Eventservice „My perfect wedding“ entstehende Vergütung ist gegen Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen fällig.
(2) Die Auftraggeber sind verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss dieses Vertrages und Unterzeichnung der Buchungsvollmacht einen Vergütungsvorschuss von 50 % des geschätzten Auftragsvolumens einschließlich Umsatzsteuer gegen Rechnungsstellung an den Eventservice „My perfect wedding“ zu leisten.
(3) Vergütungen gelten von den Auftraggebern als anerkannt, wenn nicht 2 Wochen nach Zugang der Rechnung ein schriftlicher Widerspruch durch die Auftraggeber erfolgt.
(4) Der Eventservice „My perfect wedding“ hat auch dann Anspruch auf eine Vergütung, wenn infolge eines Umstandes, welcher nicht vom Eventservice „My perfect wedding“ zu vertretenist, die Veranstaltung nicht termingerecht oder überhaupt nicht durchgeführt werden kann.ç

· 5 Zusatzleistungen, Reisekosten

(1) Sämtliche Leistungen, die nicht in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen, insbesondere sind dies
• die Erstellung von weiteren Konzepten,
• die Leitung der Veranstaltung am jeweiligen Veranstaltungstag
• die Teilnahme des Eventservices „My perfect wedding“ an Detailabsprachen zwischen den Auftraggebern und den Unternehmen sowie
• sonstige Leistungen in Bezug auf Unternehmen, die vertraglich nicht an den Eventservice „My perfect wedding“ gebunden sind und von den Auftraggebern direkt beauftragt worden sind.
Zusatzleistungen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Der Ausgleich von Reisekosten ist zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.
(2) Als Zusatzleistung gelten auch die sich nach diesem Vertrag ergebenden Vertragserweiterungen.

· 6 Verzug

(1) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des BGB (§§ 247, 288 Absatz 2 BGB) berechnet, sofern nicht aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangt werden können. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

· 7 Rücktritt, Kündigung

(1) Den Auftraggebern steht ein Rücktrittsrecht nur nach den Bestimmungen dieses Vertrages zu.
(2) Der Eventservice „My perfect wedding“ kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, jedoch nicht mehr 12 Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Ein Kündigungsrecht aus einem wichtigen Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere für den Eventservice „My perfect wedding“ dann vor, wenn die Auftraggeber mit ihren Zahlungsverpflichtungen in Verzug sind.
(3) Liegt eine ordentliche Kündigung durch den Eventservice „My perfect wedding“ vor, sind die Ansprüche des Eventservice „My perfect wedding“ konkret zu berechnen, die bis zum Beendigungszeitpunkt entstanden sind. Sollten die Auftraggeber einen Kostenvorschuss bereits nach Abschluss des Vertrages geleistet haben, wird der geleistete Kostenvorschuss auf die Stornierungspauschale angerechnet.

(4) Wenn Sie sich nach dem Erhalt von Informationen, Begleitung, Beratung und Business-Management durch Nadine García Breuer auf die folgenden Serviceleistungen verzichten (keine Verwirklichung der Hochzeit durch die Agentur), werden die folgenden Beträge als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt:

Elektronischer Schriftverkehr, pro E-Mail 5€
Telefonanrufe, ebenfalls eingehende Anrufe, pro Anruf 5€
Persönliches Treffen zu Hause 60€
Anfahrt zur Location/Lieferanten zum Verhandeln 25€
Begleitung während eines Probeessens 25€/Std.
Begleitung auf der Route für die verschiedenen vorgeschlagenen Locations für die Hochzeit 99€
Persönliche Budgetierung pro Location 45€

· 8 Haftung

(1) Der Eventservice „My perfect wedding“ haftet gegenüber den Auftraggebern aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Haftungstatbestände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch nicht für unmittelbare Personen- oder Sachschäden und die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In jedem Fall ist die Haftung für den Eventservice „My perfect wedding“ auf die vorhersehbaren typischen Schäden beschränkt.
(2) Ansprüche der Auftraggeber gegenüber Dritten sind von diesen auf eigene Kosten unverzüglich gegenüber den Dritten direkt geltend zu machen.

· 9 Gegenrechte, Rechtsübertragung, Verjährung

(1) Die Auftraggeber können gegen Ansprüche des Eventservices „My perfect wedding“ Zurückbehaltungsrechte nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend machen und nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Die Ansprüche der Auftraggeber verjähren in 6 Monaten nach Fälligkeit, spätestens gerechnet von der Erlangung der Kenntnis der Auftraggeber von den Umständen, die die Entstehung des Anspruchs rechtfertigen bzw. von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch auf Grund einer zwingenden gesetzlichen Ausschlussfrist hätte geltend gemacht werden müssen. Zwischen den Parteien besteht Einigkeit darüber, dass die Verjährungsfrist abgekürzt wird, um eventuelle Unstimmigkeiten aktuell und zügig zu regeln.

· 10 Datenverarbeitung

(1) Alle dem Eventservice „My perfect wedding“ durch die Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich durch den Eventservice „My perfect wedding“ behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offen gelegt und weitergeleitet.

· 11 Allgemeine Bestimmungen

(1) Alle Vereinbarungen, auch solche über Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Eventservice „My perfect wedding“; ebenso gilt dies für eine Aufhebung dieser Klausel. Durch eine vom Vertragstext abweichende Übung in Einzelfällen werden im Übrigen keine Rechte oder Pflichten begründet.
(2) Sollte es sich bei den Auftraggebern um eine Personenmehrheit handeln, so bevollmächtigen sich diese hiermit gegenseitig zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen. Änderungen oder Ähnliches sind unverzüglich an den Eventservice „My perfect wedding“ schriftlich anzuzeigen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
(4) Gerichtsstand ist Teneriffa – Kanarische Inseln. Es gilt spanisches Recht oder die gesetzliche europäische Regelung.

· 12 Urheberrechte / Bildrechte

Die Urheberrechte über sämtliches Bildmaterial zu jedem Event  sind Eigentum  des Fotografen. Der Fotograf  tritt diese Rechte jedoch zugunsten der Hochzeitsagentur „My perfect wedding“ an diese ab und verzichtet vom Moment der Invertragnahme ausdrücklich auf das besagte Bildmaterial. Die Agentur kann die so erworbenen Rechte über sämtliches Bildmaterial, individuell zu jedem Event, Dritten lediglich (das Paar) zum Privatgebrauch (niemals kommerziell) und nach vorheriger preislicher Absprache überlassen; die Rechte an diesem Bildmaterial bleiben jedoch zu jeder Zeit im Besitz der Agentur, was aber nicht bedeutet, dass diese das ihr überlassene Bildmaterial nicht für ihre eigenen/privaten Zwecke nutzen kann.

· 13  Vertraulichkeitserklärung

Mit Ausnahme solcher Vorgänge, die bereits Teil der Public Domains sind oder im Begriff stehen, veröffentlicht zu werden, die aber noch nicht in diesem Vertrag enthalten sind, stimmt das Paar, falls in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich erlaubt, zu, alle lnhalte der Vereinbarung in Bezug auf Preise, eingeleitete Schritte, Ratschläge,  Beratungsleistungen, Gespräche und E-Mails zwischen dem Paar und der Planerin vertraulich und geheim zu behandeln sowie geschäftliche Vorgänge und Recherchen der Planerin nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, das Paar wird von einem Gericht dazu aufgefordert (es liegt eine Gerichtsanordnung vor.)

Die Public Domains umfassen persönliche Meinungen/Erfahrungsberichte über die Agentur oder deren Mitarbeiter als auch soziale Netzwerke. Diese persönlichen Meinungen / Erfahrungsberichte werden unter dem Gebrauch von Alias oder Benutzernamen veröffentlicht.

Die Agentur behält sich das Recht vor, gegen jeden, der dem Ruf oder dem lmage der Agentur oder einem ihrer Mitarbeiter zu schaden versucht, rechtliche Schritte mithilfe eines Zivil- oder Strafverfahrens rechtlich vorzugehen.

 

 

Teneriffa | Samstag 16/03/2024

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